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rewitz 2003/2004Reste des DHS-Gebäudes, das war die
"Zweitwohnung" der DHS-Flugzeugführer und des technischen DHS-Personals.
Vorgesetzter im DHS war der 1. Flugzeugführer, ihm gegenüber weisungsberechtigt waren
nur noch der Geschwaderkommandeur und seine diensthabenden Stellvertreter, rein
fliegerisch natürlich der DHS-Flugleiter.