Drewitz 2003/2004

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Reste des DHS-Gebäudes, das war die "Zweitwohnung" der DHS-Flugzeugführer und des technischen DHS-Personals. Vorgesetzter im DHS war der 1. Flugzeugführer, ihm gegenüber weisungsberechtigt waren nur noch der Geschwaderkommandeur und seine diensthabenden Stellvertreter, rein fliegerisch natürlich der DHS-Flugleiter.