Die MiG-21 ist mit diversen Licht- und Signalisationssystemen ausgerüstet.

    1. Positionsbeleuchtung:
    Positionslichter an beiden Tragflächen (links rot, rechts grün) und ein weißes Positionslicht am Seitenleitwerk mit Dauerlicht.
    2. Fahrwerkssignalisation:
    an allen 3 Fahrwerksbeinen befindet sich je ein weißes Signallicht, das im ausgefahrenen und verriegelten Zustand leuchtet. Kontrolle im Landeanflug durch den sogenannten Landeposten per Fernglas, davon abhängig die Landeerlaubnis durch den Flugleiter.
    3. Landeklappensignalisation:
    Anzeige des Ausfahrzustandes der Landeklappen mittels grünem Signalfeld an der Fahrwerkssignaltafel PPS-2,
    Warnung des Piloten bei Ausfahren der Landeklappen, dass das Fahrwerk noch nicht ausgefahren ist mittels rotem Signalfeld an der Fahrwerkssignaltafel PPS-2
    4. Bremsklappensignalisation:
    Anzeige des Ausfahrzustandes der Bremsklappen mittels grünem Signalfeld an der Fahrwerkssignaltafel PPS-2
    5. Landescheinwerfer:
    je ein Scheinwerfer in jeder Tragfläche, einer fungiert als Rollscheinwerfer (linke Tragfläche), der andere als Landescheinwerfer (rechte Tragfläche) zum Ausleuchten des Aufsetzpunktes. Anflüge nur mit bordeigenen Landescheinwerfer durften erst nach einer Ausbildung und Zulassung durchgeführt werden und galten als gefechtsnahes Element. Die Landescheinwerfer wurden auch in Zeiten des verstärkten Vogelzuges eingeschaltet, um die Gefahr von Vogelschlägen wärend der Start-und Landephase zu minimieren.
    Bedienung über einen Schalter mit den Stellungen:
    • „Landung“ – „Posad(ka)“ (Landelicht)
    • „Rollen“ – „Rulesch“ (Rolllicht)
    • „Einfahren“ – „Ubrano“

    In der Stellung „Landung“ fahren beide Scheinwerfer aus, es werden in beiden Scheinwerfern die Glühfäden für das Landelicht eingeschaltet.
    In der Stellung „Rollen“ fahren beide Scheinwerfer aus (oder bleiben ausgefahren), es werden beide Glühfäden für das Rolllicht eingeschaltet.
    Die Leistung der Glühfäden für das Landelicht ist größer als die für das Rolllicht

    6. Kabinenbeleuchtung:
    • separate Instrumentenbeleuchtung der Flug-und Triebwerksüberwachungsinstrumente und Seitenpaneele,
    • sowie Leuchtfelder mit Helligkeitsregelung zum Anzeigen von Betriebszuständen,
    • zentrale Havariewarnung (SORZ),
    • als Notsystem Weißstrahler zur großflächigen Beleuchtung der Instrumente,
    • nicht zu vergessen die Taschenlampe des Piloten ;-)))